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Pädagogisches Handeln ist ohne ein Menschenbild des handelnden Pädagogen nicht möglich. Nur daraus kann die notwendige Legitimation erzieherischen Handelns abgeleitet werden. Das Menschenbild, das wir haben, drückt aus, wie wir uns selbst und unsere Mitmenschen sehen. Diese Vorstellungen und die daraus abgeleiteten Ziele sind bei einem professionellen Handeln im sozialen Bereich nicht beliebig, sie finden ihr Ziel und ihre Begrenzung im Menschenbild des Grundgesetzes. Dort sind die Würde des Menschen und dessen Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit von zentraler Bedeutung. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist jedoch nicht das eines isolierten souveränen Individuums, sondern hier findet die oftmals individuelle Sichtweise des Humanismus seine Ergänzung durch die Betonung der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit des Menschen.

Nach dem humanistischen Menschenbild ist der Mensch im Grunde gut. Er ist fähig und bestrebt, sein Leben selbst zu bestimmen (Autonomie), ihm Sinn und Ziel zu geben. Diese Fähigkeiten können jedoch verschüttet oder beeinträchtigt sein, z. B. durch Entwicklungsstörungen, traumatische Erlebnisse, mangelnde Förderung oder Krankheit. Im Sinne des Grundgesetzes findet diese Selbstaktualisierung des Menschen eine Begrenzung durch die Betonung seiner sozialen und gesellschaftlichen Bezogenheit. Das heißt: Der Einzelne muss sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, dass dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt. Diese Spannung zwischen Individuum und Gemeinschaft findet seinen Widerhall in einem zentralen Leitsatz sozialpädagogischen Handelns: Fördern und Fordern.

In unserer Arbeit mit Jugendlichen im Jugendheim Phantasien wollen wir dies verbinden: Fördern auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes, fordern im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit des Grundgesetzes.

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